Altholzabfuhr

Zur Altholzabfuhr gehören in privaten Haushalten anfallende Sperrstücke aus Holz, die eine Länge von 2 m und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten und zu mindestens 50 % aus Holz bestehen.


Zugelassene Gesamtmenge pro Abfuhr: 4 cbm.

Sperrstücke aus Holz sind z. B. Stühle, Tische, Schränke, Kommoden, Regale, Betten, Bilderrahmen, Lattenroste mit Holzrahmen, usw. Auch mit Kunststofffurnier beschichtete Möbelstücke aus Pressspan werden abgefahren. Scharniere, Griffe, kleine Polster usw. müssen nicht abgebaut werden.  

 

Nicht abgefahren werden: Baum- und Strauchschnitt, Lattenroste mit Metallrahmen, Sofas, Sessel, Gewerbeabfälle, Bauholz usw.

 

Ebenso muss schadstoffhaltiges Altholz (A IV Holz) - wie zb. imprägnierte Gartenmöbel, Hölzer aus dem Gartenbau wie Zäune etc. - selbst entsorgt werden. Die kostenlose Annahme (bis 4 cbm) erfolgt auf dem Wertstoffhof der Fa. Remondis in Altenhundem, Bahnbetriebswerk 10. Öffnungszeiten: Mittwoch: 12.00 - 18.00 Uhr und Samstag: 09.00 - 13.00 Uhr

 

Das Altholz muss am Abfuhrtag spätestens um 6:00 Uhr am Straßenrand bereitstehen.

Die Anmeldung muss der Stadtverwaltung spätestens 4 Arbeitstage vor dem Abfuhrtermin vorliegen.