Restsperrgutabfuhr

Zur Sperrgutabfuhr gehören Abfälle aus privaten Haushalten, die auf Grund ihrer Größe nicht in die graue Tonne passen und zu weniger als 50 % aus Holz bestehen. Die Sperrstücke dürfen eine Länge von 2 m und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten.

Zugelassene Gesamtmenge pro Abfuhr: 4 Kubikmeter.

Sperrstücke sind z. B. Polstermöbel, Matratzen, Oberbetten, Teppiche, Möbel aus Kunststoff, Spielgeräte aus Kunststoff, Wäschekörbe, Bürostühle, Koffer usw.

Nicht angenommen werden: Abfälle aus Renovierungstätigkeiten, Holzmöbel, Metallschrott, Elektrogeräte, Baum- und Strauchschnitt, Gewerbeabfälle, Papier/Pappe, Autoreifen, Bauschutt

Die Sperrstücke müssen am Abfuhrtag ab 6:00 Uhr am Straßenrand bereit stehen.

Die Anmeldung muss der Stadtverwaltung spätestens 4 Arbeitstage vor dem Abfuhrtermin vorliegen.